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StempelCorner Partnerprogramm
Die AGB für das StempelCorner-Partnerprogramm

1. Präambel
(1)
Das Partnerprogramm auf der Website www.StempelCorner.ch ist ein Angebot der Firma Addilution GmbH, im Folgenden als „StempelCorner“ genannt. Für alle Partnerverträge gelten ausschliesslich die nachstehenden Vertragsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Sie werden durch die Anmeldung zum Partnerprogramm anerkannt.

(2)
Abweichende Geschäftsbedingungen der Teilnehmer sind, sofern sie nicht ausdrücklich von StempelCorner schriftlich akzeptiert wurden, unverbindlich.


2. Vertragsschluss
(1)
Ein Vertrag kommt nach Anmeldung des Teilnehmers durch die Annahme von StempelCorner zustande.

(2)
Minderjährige sind von der Teilnahme am Partnerprogramm ausgeschlossen.


3. Anmeldung
Jeder Teilnehmende hat sich bei StempelCorner durch eine Anmeldung zu registrieren. Bei der Anmeldung hat der Teilnehmer seinen Namen, bei Gesellschaften auch den des Vertretungsberechtigten, sowie Postanschrift (nicht: Postfach), Telefon, Fax und Mailadresse anzugeben. Der Teilnehmer hat StempelCorner bei Änderungen unverzüglich zu informieren. Unrichtige Angaben berechtigen StempelCorner zur sofortigen Kündigung.

4. Partner
(1)
Teilnehmende des Partnerprogramms sind Partner. Die Partner werben durch die Schaltung von Hyperlinks für die Produkte von StempelCorner. Hierfür erhalten sie eine Provision, massgebend nach den folgenden Bestimmungen.

(2)
Die Teilnahme am Partnerprogramm ist für die Partner kostenfrei. Den Partnern steht die Wahl der angebotenen Werbemittel frei und sie können die aufgeschalteten Links jederzeit entfernen oder austauschen.


5. Varianten
(1)
StempelCorner zahlt dem Partner nach folgenden Punkten für jede Wertung einen von ihm festzulegenden Betrag.

* Pay per Sale:
Gewertet werden nur Kunden, die im Online-Shop von StempelCorner innerhalb von 30 Tagen nach Vermittlung einen wirksamen Kaufvertrag abschliessen. Die Wertung wird prozentual vom Vertragswert geregelt. Ist der abgeschlossene Vertrag unwirksam oder wird er widerrufen bzw. auf andere Weise rückgängig gemacht, wird die Provision storniert.

(2)
Die Höhe der Provision legt StempelCorner fest. Die Höhe kann von StempelCorner - Ihr individueller Stempel jederzeit mit einer Frist von drei Werktagen geändert werden, das Minimum beträgt 1%. Über eine Änderung werden die Partner durch StempelCorner unverzüglich informiert.


6. Protokollierung und Wertung
(1)
StempelCorner protokolliert alle Klicks und erfasst sie statistisch. Die Protokolle sind im geschützten Partnerbereich abrufbar.

(2)
Die Sponsoren sind verpflichtet, den von StempelCorner bereit gestellten HTML-Code auf ihrer Website einzubinden, der zur Erfassung und Protokollierung der von den Websites der Partner kommenden Nutzer erforderlich ist (Codepflicht). StempelCorner wird die Partner über erforderliche technische Anpassungen per Mail informieren. Die Partner sind verpflichtet, eventuelle Anpassungen unverzüglich umzusetzen. Die Nichtinstallation, das Entfernen oder die Manipulation der Erfassungs-Codes berechtigt StempelCorner zur fristlosen Kündigung.

(3)
Für die korrekte Weitergabe des Referenzierung ist allein der Partner verantwortlich.

(4)
Die von StempelCorner vorgegebenen HTML-Codes für Links, Banner usw. dürfen von den Partnern nicht verändert werden. Im Falle von Änderungen ist StempelCorner berechtigt, die fristlose Kündigung auszuschreiben.


7. Vertragsstrafe
(1)
Beim vorsätzlichen Versuch eines Partners, durch erhebliche Manipulationsversuche (siehe Beispiele in Abschnitt 6) die Statistiken und damit die vom Sponsor an ihn zu bezahlenden Beträge zu beeinflussen, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1‘000.00 CHF zzgl. MwSt. fällig. Gleiches gilt, wenn ein bereits aufgrund vertragswidrigen Verhaltens ausgeschlossener Nutzer am Programm unter falschem Namen erneut teilnimmt oder teilzunehmen versucht.

8. Auszahlung
(1)
Nach Ablauf der Rückgabefrist von 2 Wochen wird jeweils zum 15. des Monats die bis zum Ende des Vormonats angefallene Provision automatisch per Banküberweisung ausbezahlt. Ab einem Provisionsbetrag von min. 50.00 CHF wird eine Überweisung betätigt.

(2)
Die Auszahlung erfolgt im Falle der schweizerischen Mehrwertsteuerpflicht des Partners, und der gesetzlichen schweiz. Mehrwertsteuer. Der Partner ist verpflichtet, StempelCorner über eine Änderung der Mehrwertsteuerpflicht unverzüglich zu informieren. Sollte kein Nachweis zum Zeitpunkt der Abrechnung vorliegen, wird grundsätzlich die Mehrwertsteuer einbehalten und abgeführt, eine nachträgliche Verrechnung ist aus organisatorischen und technischen Gründen nicht möglich.

(3)
Sofern das Monatsguthaben 50.00 CHF nicht überschreitet, findet die Auszahlung zusammen mit der Auszahlung des Folgemonats statt. Eine Verzinsung findet nicht statt. Bei vorzeitiger Kündigung des Partners verfällt das Guthaben zugunsten StempelCorner, wenn die zu leistende Auszahlung 50.00 CHF nicht überschreitet, ansonsten erfolgt die Auszahlung mit der folgenden Abrechnung.


9. Mängelrüge und Gewährleistung
Die Teilnehmer haben die Leistung und die Abrechnung unverzüglich zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich zu melden. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht gleich entdeckt werden können, sind StempelCorner unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

10. Kündigung
(1)
Der Vertrag kann jederzeit ordentlich mit einer Frist von drei Werktagen gekündigt werden.

(2)
Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Den Versuch, die vertragsgemäßen Wertungen zu beeinflussen, berechtigt StempelCorner zur fristlosen Kündigung. Dies gilt insbesondere bei massenhaften Eigenklicks, bei der Verwendung irreführender Links oder rechtswidriger Inhalte, Spam, Manipulation oder Nichtinstallation der Erfassungs-Codes oder falschen Angaben. Weitergehende Schadensersatzansprüche sowie insbesondere die Geltendmachung einer Vertragsstrafe gem. Nr. 7 dieses Vertrages, sowie die Stellung eines Strafantrages bleiben in jedem Fall vorbehalten.


11. Technische Mängel
(1)
StempelCorner gewährleistet eine Erreichbarkeit des Dienstes von 95 % im Monatsdurchschnitt. Innerhalb dieser Zeit ist die Abrechnung über StempelCorner gewährleistet.

(2)
StempelCorner ist für vorsätzliche Angriffe Dritter (Hacker, Computerviren, DoS-Angriffe u.ä.) auf seine Server und auf das Internet nicht verantwortlich.


12. Unzulässige Inhalte
(1)
Unzulässig sind das Versenden unverlangter e-Mail-Werbung (Spam), die Verwendung irreführender Links und die Angabe falscher e-Mail-Adressen, Namen oder Daten.

(2)
StempelCorner überprüft nicht die Inhalte der Partnersites und ist für diese auch nicht verantwortlich. Der Teilnehmer hat StempelCorner von allen Schäden, die StempelCorner - durch eine Verletzung dieser Pflicht entstehen, freizuhalten.

(3)
StempelCorner ist bei Verletzung dieser Vertragspflicht zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.


13. Allgemeine Haftungsbegrenzung
Schadensersatzansprüche gegen StempelCorner sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten oder die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht vorliegt. Gleiches gilt, soweit der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und für solche Fälle typischen Schaden begrenzt.

14. Textform
Erklärungen gegenüber StempelCorner sowie Änderungen des Vertrages bedürfen zumindest der Textform (e-Mail, Fax). Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses.

15. Datenschutz
Die Daten der Teilnehmer werden von StempelCorner zur Vertragsabwicklung und zur Kommunikation innerhalb des Partnerprogramms gespeichert. Sie werden nur im Rahmen der Vertragserfüllung genutzt und weder an Dritte weitergegeben noch zu Werbezwecken genutzt.

16. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit es sich beim Vertragspartner um einen Kaufmann oder eine juristische Person öffentlichen Rechts handelt, 4600 Olten. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Schweizer Recht

17. Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.

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